Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Rheinland-Pfalz
Wer in Rheinland-Pfalz eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA) plant, muss von Anfang an die raumordnerischen und bauplanungsrechtlichen Vorgaben berücksichtigen. Das Land verfolgt

