Die Auswirkungen des neuen Energiegesetzes auf Betreiber von Photovoltaikanlagen
Published On: 7. Mai 2025Categories: Allgemein, FAQ, Tips & TricksTags: , , , , 2,3 min read

Das Ziel des, im Februar 2025 eingeführten „Solarspitzengesetzes“ ist es, die Netzintegration von Solarstrom zu verbessern und das Stromnetz flexibler und stabiler zu gestalten. Neue Solaranlagen müssen daher künftig bestimmte technische Anforderungen erfüllen – auch wirtschaftlich ergeben sich daraus neue Rahmenbedingungen für Betreiber.

1. Smart Meter und Steuerbox werden verpflichtend

Neue PV-Anlagen dürfen künftig nur noch betrieben werden, wenn sie mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) und einer Steuerbox ausgestattet sind. Diese Technik ermöglicht eine gezielte Steuerung durch den Netzbetreiber und bessere Integration ins Stromnetz – besonders wichtig in Zeiten hoher Einspeisung.

2. Ohne Steuerung droht Leistungsdrosselung

Wer sich gegen die Installation von Smart Meter und Steuerbox entscheidet, muss mit Einschränkungen rechnen: Die Einspeiseleistung wird auf 60 % der Anlagengröße begrenzt. Diese „Wirkleistungsbegrenzung“ kann die Einnahmen über die staatliche Einspeisevergütung spürbar verringern – laut Schätzungen um bis zu 30 %.

Wichtig: Die Einspeisevergütung wird dadurch nicht vollständig abgeschafft, sie kann sich jedoch je nach Situation deutlich reduzieren.

3. Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Eine weitere Neuerung: Wird während Zeiten mit negativem Strompreis eingespeist, entfällt die Einspeisevergütung komplett. Hintergrund ist die Netzüberlastung – in solchen Momenten soll möglichst wenig Strom zusätzlich ins Netz fließen.

Hinweis: Die Zeiträume mit negativen Preisen werden auf die ursprünglichen 20 Jahre Vergütungsdauer angerechnet – Der Vergütungszeitraum verlängert sich entsprechend. Es entstehen also keine finanziellen Nachteile.

4. Flexiblere Nutzung von Stromspeichern

Bislang durften Speicher nicht mit Netzstrom geladen und später zur Einspeisung genutzt werden, ohne den Verlust der Förderung zu riskieren. Das hat sich geändert: Wer sich für die Direktvermarktung entscheidet (statt Einspeisevergütung), kann seinen Speicher nun auch mit günstigem Netzstrom füllen und später bei hohen Preisen gewinnbringend entladen.

Das erhöht nicht nur die Wirtschaftlichkeit von Speichern, sondern macht intelligente Energiemanagement-Systeme attraktiver denn je.

Was bedeutet das für Bestandsanlagen?

Für viele bestehende PV-Anlagen gelten die neuen Regelungen nicht:

  • Anlagen in Betrieb zwischen 1.1.2023 und 25.2.2025: Keine Drosselungspflicht.

  • Anlagen bis 14.9.2022 mit 70%-Drosselung: Können diese beibehalten.

  • Anlagen ≤ 7 kW, die auf 100 % hochgeregelt wurden: Müssen nicht erneut gedrosselt werden.

  • Anlagen, die nie abgeregelt wurden: Müssen auf 60 % begrenzt werden

Fazit: Wer auf smarte Lösungen setzt, profitiert

Das neue Gesetz stärkt intelligente Steuerungssysteme und Speicherlösungen – und belohnt Anlagenbetreiber, die in moderne Technik investieren. Besonders vorteilhaft sind Komplettlösungen, die bereits beim Einbau alle neuen Anforderungen erfüllen. Anbieter wie wir bei engelstrom, bieten bereits ab der Inbetriebnahme voll ausgestattete Systeme inklusive intelligenter Energiemanager, Smart Meter und Direktvermarktung.

Damit sind PV-Betreiber nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern holen auch das Maximum aus ihrer Solaranlage heraus.

Mit engelstrom an Ihrer Seite setzen Sie von Anfang an auf eine zukunftssichere, intelligente Energielösung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihnen maximale Erträge sichert!

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