Wie Landwirtschaft, Raumordnung und Energiewende sinnvoll zusammengedacht werden
Die Energiewende erfordert einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien – dazu gehören auch Photovoltaik‑Freiflächenanlagen (FFPV). Gleichzeitig steht die Landwirtschaft im Land vor strukturellen Herausforderungen: Boden ist ein begrenztes Gut, und seine Nutzung hat direkten Einfluss auf die Ernährungssicherheit und die Agrarstruktur. Der neue Leitfaden der Landwirtschaftskammer Rheinland‑Pfalz zeigt auf, wie Freiflächen‑PV geplant werden sollte, ohne die Grundlagen der Landwirtschaft zu gefährden.
Energie versus Agrarstruktur: Planung mit Augenmaß
Eines der zentralen Ziele des Leitfadens ist eine ausgewogene Flächenstrategie. Dabei sollen zunächst versiegelte oder bereits genutzte Flächen Priorität erhalten: Bevor landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, sollten zunächst Dachflächen, Parkplätze, Industrieflächen oder Verkehrsflächen wie Lärmschutzstreifen geprüft und genutzt werden. Wenn landwirtschaftliche Flächen dennoch genutzt werden, empfiehlt der Leitfaden, ausschließlich Standorte mit deutlich unterdurchschnittlicher Bodengüte auszuwählen. Diese Flächen sind räumlich zu ermitteln und zu dokumentieren, da sie eine vergleichsweise geringe Nutzungskonkurrenz zwischen Landwirtschaft und Energieproduktion aufweisen. Gleichzeitig sollen landwirtschaftliche Vorrangflächen, wie sie in regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesen sind, grundsätzlich nicht überplant werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Nutzung denkbar, wenn agrarstrukturelle Nachteile vermieden werden und dies im Einzelfall abgestimmt wird.
Agrarstrukturelle Belange als Bewertungskriterium
Der Leitfaden unterstreicht, dass Agrarstruktur ein eigenständiger und gewichtiger Planungsfaktor ist. Dazu zählen hofnahe Flächen, die für die landwirtschaftliche Nutzung wichtig sind und einen Mindestabstand von etwa 400 Metern zu Hofstellen aufweisen, ebenso wie Strukturmerkmale wie Bewässerung oder Drainagen, die bestimmte Kulturen ermöglichen. Außerdem wird bewertet, ob durch Flächenverluste einzelne Betriebe existenzgefährdet werden könnten. Flächen, die die Agrarstruktur in erheblichem Maße beeinträchtigen würden, werden daher als Ausschlussflächen für PV‑Freiflächenanlagen ausgewiesen.
Potenziale jenseits der klassischen Landwirtschaft
Der Leitfaden zeigt zudem, wie Photovoltaik sinnvoll auf anderen Flächentypen umgesetzt werden kann. So bieten forstliche Kalamitätsflächen, etwa nach Schadereignissen, potenzielle Standorte, und auch Floating‑PV auf Wasserflächen wird als prüfbare Option genannt. Agri‑PV wird ebenfalls berücksichtigt: Obwohl bislang wenige praxisbewährte Projekte existieren, können geeignete Konzepte im Einzelfall umgesetzt werden, unter Einhaltung der entsprechenden DIN‑Spezifikationen.
Grundsätze für die Planungspraxis
Weitere zentrale Hinweise aus dem Leitfaden, die Planende kennen sollten:
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Planung mit Augenmaß: nicht jeder günstige Boden soll sofort mit PV belegt werden.
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Einbindung der Landwirtschaftskammer: frühzeitige Beteiligung sorgt für bessere Abstimmung und Akzeptanz.
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Beachtung von Erschließung und Infrastruktur: Zugänge und Wege müssen gesichert und angepasst sein.
Wichtig ist auch ein modernes Verständnis der ökologischen Folgen: Freiflächenanlagen gelten nicht mehr grundsätzlich als Eingriff, sondern können – bei extensiver Restfläche und naturschutz‑freundlicher Bewirtschaftung – positive Effekte auf Biodiversität und Naturschutz entfalten.
Fazit: Verantwortungsvoll planen, Energiewende gestalten
Die Landwirtschaftskammer Rheinland‑Pfalz macht mit ihrem Leitfaden klar: Der Ausbau der Freiflächen‑Photovoltaik muss Hand in Hand mit einer nachhaltigen Flächennutzung gehen. Die Energiewende bringt große Chancen, darf aber nicht auf Kosten der landwirtschaftlichen Versorgungssicherheit und Strukturkraft gehen. Durch klare Kriterien zur Flächenwahl, raumordnerische Abstimmung und frühzeitige Beteiligung aller Akteure lässt sich beides erreichen: ein effizienter Ausbau erneuerbarer Energie und der Erhalt einer lebendigen Agrarlandschaft zugleich.
Wenn Sie in Rheinland‑Pfalz eine Freiflächen‑Photovoltaikanlage planen, lohnt es sich, diese Grundsätze frühzeitig in Ihre Standort‑ und Genehmigungsplanung einzubeziehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse von Flächen, der agrarstrukturellen Bewertung und der Abstimmung mit Behörden – für ein Projekt, das sowohl nachhaltig als auch genehmigungsfähig ist.
Quelle: https://www.lwk-rlp.de/fileadmin/lwk/Beratung/RO/Fachinfos/Leitfaden_PV_2024.pdf












