Published On: 11. Juli 2025Categories: AllgemeinTags: , , , , , 2,3 min read

Eine Photovoltaikanlage ist nicht nur klimafreundlich, sondern dank der Einspeisevergütung sogar finanziell lohnend. Doch der Traum des passiven Einkommens kann schnell platzen. Ein aktuelles Beispiel aus Niedersachsen zeigt, wie wichtig es ist, die eigene Abrechnung genau zu prüfen. Denn nicht immer wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom automatisch und korrekt ausgezahlt.

Vergütung? Fehlanzeige!

In einem Fall aus Wolfenbüttel fiel einem Anlagenbetreiber auf, dass die Einspeisevergütung in seiner Jahresabrechnung fehlte – trotz installierter Photovoltaikanlage und Stromlieferung ins öffentliche Netz. Erst der Vergleich des eigenen Zählerstandes mit den Angaben auf der Abrechnung brachte die Diskrepanz ans Licht.  Auch Nachbarn berichteten von ähnlichen Erfahrungen. Recherchen und Anfragen bei den zuständigen Stadtwerken deckten auf, dass die Probleme mit der laufenden Umstellung auf intelligente Stromzähler (Smart Meter) zusammenhängen. Offenbar kommt es zu technischen Schwierigkeiten in der Abrechnungssoftware, dem entsprechend werden Einspeisemengen teilweise nicht oder falsch erfasst und die Vergütung bleibt aus.

Kein Einzelfall

Ein Blick in einschlägige Internetforen zeigt: Die Probleme sind kein lokales Phänomen. In vielen Regionen berichten Betreiber von PV-Anlagen von ähnlichen Schwierigkeiten mit der Abrechnung. Dass die betroffenen Stadtwerke Abhilfe versprechen, ist zwar positiv – doch in der Praxis bedeutet das oft: Die Korrektur erfolgt erst mit der nächsten Jahresabrechnung. Wer nicht aktiv wird, wartet unter Umständen ein ganzes Jahr auf das ihm zustehende Geld.

Was können Betroffene tun?

Besitzer von Photovoltaikanlagen sollten dringend selbst die Kontrolle übernehmen. Hier einige konkrete Tipps:

Zählerstände dokumentieren: Regelmäßig und sorgfältig den eigenen Stromverbrauch sowie die Einspeisung erfassen.

Abrechnungen prüfen: Vergleichen Sie Ihre Aufzeichnungen mit den Angaben in der Jahresabrechnung.

Schriftlich reklamieren: Bei Unstimmigkeiten sofort den Energieversorger schriftlich kontaktieren – am besten mit Belegen.

Netzbetreiber informieren: Wer kein intelligentes Messsystem hat, sollte dem Netzbetreiber regelmäßig den Zählerstand schriftlich mitteilen.

Verbraucherzentrale einschalten: Wenn der Anbieter sich weigert oder nicht reagiert, können Betroffene sich an die Verbraucherzentrale wenden. In bestimmten Fällen kann sogar eine Sammelklage erwogen werden.

Korrektur? Nur mit formaler Grundlage

Noch komplizierter wird es, wenn es um die Korrektur der Abrechnung geht. Nach § 62 EEG 2021 darf diese nämlich nur dann vorgenommen werden, wenn eine formale Grundlage vorliegt – etwa ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder eine Entscheidung der Bundesnetzagentur. Ohne eine solche Grundlage bleibt Betroffenen oft nur der Weg über ein Schlichtungsverfahren oder die Clearingstelle EEG.

Fazit: Augen auf bei der Abrechnung!

Auch wenn moderne Technik vieles erleichtert – gerade bei der Abrechnung von eingespeistem Solarstrom ist derzeit besondere Vorsicht geboten. Die Energiewende bringt nicht nur Fortschritt, sondern auch Herausforderungen mit sich. Wer sich auf automatische Prozesse verlässt, kann am Ende leer ausgehen. Deshalb gilt: Nur wer prüft, schützt sich – und bekommt auch, was ihm zusteht.

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